Private Immobilien

Sie möchten Ihr Haus verkaufen oder verschenken, wollen eine neue Immobilie erwerben, brauchen eine Grundschuld zur Absicherung einer Finanzierung oder wollen die gemeinsame Wegenutzung mit dem Nachbarn regeln?

… Dann sind Sie in der Bergstraße mit unserem Schwerpunkt privates Immobilienrecht genau richtig!

Risikovermeidende Vertragsgestaltung

Bei einem Immobilienkauf investieren Sie in der Regel erhebliche Beträge des ersparten Vermögens, zusätzliche Darlehen müssen aufgenommen werden. Der Notar sorgt für eine rechtlich ausgewogene Vertragsgestaltung und hilft, Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Er überwacht die Eigentumsumschreibung und verhindert, dass Sie den Kaufpreis zahlen, ohne im Gegenzug Eigentümer zu werden.

Umfassender Service

Wir Notare in der Bergstraße kümmern uns auch um alle für den Vollzug des Kaufvertrags erforderlichen Unterlagen und erledigen die Korrespondenz mit dem Grundbuchamt und den Behörden.

Damit alles reibungslos klappt und Sie uns möglichst einfach die zur Vorbereitung Ihres Kaufvertrags relevanten Informationen zukommen lassen können, haben wir in einem Datenerhebungsbogen zusammengefasst, welche Angaben wir benötigen.

Finanzierung

Der Notar ist zuständig für die rechtlichen Aspekte des Grundstückskaufs; die wirtschaftlichen Fragen – insbesondere die Angemessenheit des Kaufpreises – beurteilt der Notar nicht. Auch ist die Finanzierung des Kaufpreises Sache des Käufers. Diese sollten Sie rechtzeitig mit Ihrer Bank besprechen. Im Vertragstext werden wir dann die Fälligkeit des Kaufpreises sowie den Übergabetermin hierauf abstimmen.

Falls Sie sich schon jetzt weiter informieren möchten, haben wir weiter unten einige Aspekte für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie auch den Erklärfilm der Bundesnotarkammer zum Thema Hauskauf.

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